AGB

STORNOBEDINGUNGEN INDIVIDUALGAST:

Um einen Tisch in unserem Restaurant zu reservieren, bitten wir Sie um Ihre Kreditkartendaten. Wenn Sie nicht erscheinen, nicht rechtzeitig stornieren ( 24h vor Reservierungsbeginn kostenfrei) oder geänderte Personenanzahlen nicht rechtzeitig (min. 4h vor Reservierungsbeginn) bekannt geben belasten wir Ihre uns bekannte Karte mit dem Betrag von 50€ je Person. Falls keine Kreditkartendaten vorhanden sind, gelten dieselben Bedingungen und wir stellen Ihnen eine Rechnung.

Eine Stornierung bzw. eine Änderung der Gästeanzahl kann durch WhatsApp, E-Mail oder online erfolgen.

Für Veranstaltungen und Gruppen gelten gesonderte Richtlinien siehe unten.

 

STORNOBEDINGUNGEN GRUPPENBUCHUNG:

1. Vertragsabschluss & Vertragsinhalt

Der Bewirtungsvertrag kommt mit der (mündlichen oder schriftlichen) Bestätigung der Reservierung oder spätestens mit der Bewirtung zustande und ist dann für beide Parteien bindend.

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Gastwirts. Die Abrechnung erfolgt nach Gästeanzahl × Menüpreis + Getränkepauschale. Ohne Getränkepauschale wird im Falle von Nichterscheinen ein Getränkepreis von €30 pro Person berechnet.

Eine Reduzierung der Gästezahl ist nur mit Zustimmung des Gastwirts möglich. Die vereinbarte Anzahl dient als Mindestberechnungsgrundlage. Bei Unterschreitung gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 2.

Eine Service- & Küchendienstleistungsgebühr (Trinkgeld) von 10% wird zum Gesamtbetrag hinzugefügt.

2. Stornogebühren

Eine Stornierung durch den Vertragspartner ist nur gegen folgende Gebühren möglich:

  • Bis 3 Monate vorher – 30%
  • 3 Monate bis 30 Tage vorher – 50%
  • 29 bis 7 Tage vorher – 70%
  • 6 Tage bis Veranstaltungstag – 100%

3. Pflichten des Vertragspartners

Das Mitbringen von Speisen & Getränken ist nur mit Zustimmung des Gastwirts erlaubt.

Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gewerbe-, Brandschutz-, Urheber-, Veranstaltungsrecht sowie Tiroler Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz) verantwortlich. Notwendige behördliche Genehmigungen sind auf eigene Kosten einzuholen und einzuhalten.

4. BEENDIGUNG DES BEWIRTUNGSVERTRAGES I VORZEITIGE AUFLÖSUNG

Erscheint der Vertragspartner bzw. seine Gäste nicht, so ist der Gastwirt berechtig, das vereinbarte Entgelt zu verlangen